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   VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04 EA   

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VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04 EA (https://dejure.org/2004,20210)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2004 - VfGBbg 7/04 EA (https://dejure.org/2004,20210)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - VfGBbg 7/04 EA (https://dejure.org/2004,20210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; ZPO, § 766; ZPO, § 767; ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Zivilprozeßrecht; Subsidiarität; rechtliches Gehör; Willkür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozeßrecht: Erschöpfung des Rechtswegs bei Einwendungen gegen einen Vollstreckungstitel - Subsidiarität; rechtliches Gehör; Willkür

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
    Der Beschwerdeführer hätte deshalb zunächst Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO), ggf. in Verbindung mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 769 ZPO), bzw. eine auf den vollstreckbaren Anspruch bezogene Feststellungsklage (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, - NJW 1992, 2160 = BGHZ 118, 229) erheben müssen.

    Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen").

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
    Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen").
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
    Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, war dem Beschwerdeführer auch nicht unzumutbar (vgl. zu diesem Kriterium: BVerfGE 52, 380, 387; 68, 376, 381), zumal er mit Rücksicht darauf, daß der Vollstreckung aus notariellen Urkunden ein Erkenntnisverfahren regelmäßig nicht vorangegangen ist, gemäß § 797 Abs. 4 ZPO im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage vom weitgehenden Einwendungsausschluß des § 767 Abs. 2 ZPO ausgenommen ist.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
    Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, war dem Beschwerdeführer auch nicht unzumutbar (vgl. zu diesem Kriterium: BVerfGE 52, 380, 387; 68, 376, 381), zumal er mit Rücksicht darauf, daß der Vollstreckung aus notariellen Urkunden ein Erkenntnisverfahren regelmäßig nicht vorangegangen ist, gemäß § 797 Abs. 4 ZPO im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage vom weitgehenden Einwendungsausschluß des § 767 Abs. 2 ZPO ausgenommen ist.
  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
    Er mußte deshalb vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung ergreifen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 23.03.2000 - 2 U 133/99

    Wirksamkeit einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
    Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen").
  • OLG Frankfurt, 29.10.1997 - 9 U 32/97

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klausel- und Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 7/04
    Denn sie betreffen Erinnerungen, in denen es nach der von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden Ansicht von Amts- und Landgericht lediglich um formell-rechtliche Einwendungen gegangen ist, nämlich im besonderen um eine nach dem Text des notariellen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfungsklausel bzw. des sonstigen Titels unzureichende Bestimmtheit der zu vollstrecken bezweckten (Teil-)Forderung bzw. Zinsregelung (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 9 U 32/97 -, InVO 1998, 235 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23. März 2000 - 2 U 133/99 -, BauR 2000, 1229 unter Bezugnahme u.a. auf BGH, Urteil vom 14. Mai 1992, a.a.O., zu dem das BGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97 -, NJW 1999, 51 festhält, der Senat habe "bislang nur zur formellen Wirksamkeit (Vollstreckungsfähigkeit) solcher Klauseln Stellung genommen").
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